Ist Internetwerbung für Jugendverbände zu teuer?

Zu Zeiten der schnelllebigen Gesellschaft haben auch Vereine und Institutionen Schwierigkeiten Ihre (aktiven) Mitgliedszahlen stabil zu halten.

Kinder und Jugendliche müssen durch das verkürzte Abi und dem allgemeinen größer werdenden Leistungsdruck mehr und mehr Einschnitte in der Freizeitgestaltung hinnehmen.

Damit Vereine und Institutionen weiterhin Ihre Aufgaben und Ziele wahrnehmen können, brauchen Sie Mitglieder. Aktive Mitglieder sind wichtig um das Vereinsleben aufrecht zu erhalten!

Umso mehr ist es zu einer Aufgabe geworden, die Veränderungen unserer Gesellschaft auch werbetechnisch abpuffern. Mehr und mehr tritt bei unserer digitalen Gesellschaft auch das Medium Internet mit einer Website und den Sozialen Medien in den Fokus.

Doch was bringt eine Internetseite, wenn sie nicht gefunden wird? Aber auch hier gibt es Möglichkeiten. Zum einen gibt es die organische Suche, d.h. die Suchergebnisse für die der Seitenbetreiber keine Gebühren pro Klick  an Google zahlen muss. Oben drüber und rechts neben den organischen Suchergebnissen werden Google-AdWords-Anzeigen angezeigt, hierfür ist für jeden Klick ein bestimmter Betrag an Google zu zahlen.

Psychologische Analysen bestätigen, dass häufig nur die ersten drei Sucheinträge angeklickt werden. Doch diese ersten drei Sucheinträge sind häufig Google-AdWords-Anzeigen. Schier unmöglich für Jugendverbände scheint hier eine AdWords-Finanzierung. Die Preise pro Klick sind abhängig vom Suchbegriff und können zwischen 0,80 € und über 10 € kosten! Doch gemeinnützige Organisationen können Fördermittel (in Spendenform) von Google erhalten. Dabei gibt es ein festes Monatsbudget von 10.000 USD. So können auch Vereine die Möglichkeit Ihre Aufgaben und Angebote zu bewerben!

Grundsätzlich sind wenige Notwendige Richtlinien zu beachten, um eine gewerblichen Nutzung dieser Förderungen vorzubeugen.

 

Hilfe bei der Beantragungen, Einrichtungen der Kampangen bietet zum Beispiel die Firma JP MEYER Internetsolutions auf Melle-Riemsloh.

Ehrenamt steuerlich absetzen?

Auf der Vollversammlung des Stadtjugendring (Nov. ´14) hatten wir einen Referenten von der Steuerkanzlei Dr. Rudel, Schäfer und Parter. Herr Uwe Kirchhoff ist Partner in der Kanzlei und hat uns ehrenamtlich über das Thema „Steuerliche Vorteile durch das Ehrenamt?“ informiert.

Eine Möglichkeit ist, die mit dem Ehrenamt verbundenen Fahrtkosten gegenüber dem Verein abzurechnen. Die aufgestellte Fahrtkostenliste kann dann mit 0,30 €/km angesetzt werden, wobei der Verein statt einer Auszahlung auch eine Spendenbescheinigung in der jeweiligen Höhe ausstellen kann. Spendenbescheinigungen können in der Steuererklärung angegeben werden!

Außerdem können bei aktiver Vorstandsarbeit entstandene Bürokosten, wie Druckerpatronen und Schreibmaterialien abgesetzt werden. Auch ein Arbeitszimmer kann geltend gemacht werden, wenn die private Nutzung nicht mehr als 10 Prozent ausmacht.

Selten wird jedoch die berufliche und private Nutzungsdauer so exakt messbar sein oder tatsächlich gemessen werden. Deshalb sollte einfach folgende Faustregel verwendet werden: Je geringer die berufliche Nutzung ist, desto mehr kann eine private Mitbenutzung steuerschädlich ins Gewicht fallen. Je größer aber die berufliche Nutzung ist, desto unbedeutender ist eine private Mitbenutzung.

Wann man ein Arbeitszimmer beruflich nutzt:

  • Erledigung von beruflichen Aufgaben in dem Arbeitszimmer.
  • Nutzung für eine ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit.
  • Berufliche Fortbildung im Arbeitszimmer.

Außerdem kann gegenüber dem Verein auf Aufwendungsersatzansprüche verzichtet werden und dafür der entsprechenden Betrag als Spende abgezogen werden! Ein Spendenabzug ist dann aber nur zulässig, wenn der entsprechende Aufwendungsersatzanspruch durch Vertrag, Satzung oder einen rechtsgültigen Vorstandsbeschluss eingeräumt worden ist, und zwar bevor mit der zum Aufwand führenden Tätigkeit (z.B. Fahrdienst) begonnen wurde. Obwohl auf eine Aufwandserstattung verzichtet wird, handelt es sich dabei um eine Geldspende. In der Zuwendungsbestätigung wird deshalb eine Geldzuwendung bescheinigt.

 

Quellen: Steuerkanzlei Dr. Rudel, Schäfer und Parter – Herr Uwe Kirchhoff, steuertipps.de, smartsteuer.de

Für detaillierte Fragen wenden sich bitte an einen Steuerberater wenden! Keine Gewähr für Vollständigkeit und steuerrechtliche Richtigkeit.